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Zu den Mitgliedsbeiträgen heißt es in der Vereinssatzung des Bogensportclub-Oberhausen 1957 e.V., wie folgt:
Es ist ein Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr zu leisten. Diese werden durch Bankeinzugsverfahren erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr bestimmt die ordentliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Jahresbeitrag ist im Voraus fällig zum 01.01. eines jeden Jahres. Bei halbjährlicher Zahlung ist der Beitrag im Voraus fällig zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres. Bei quartalsmäßiger Entrichtung des Beitrags ist der Beitrag im Voraus fällig zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres. Der Verein ist berechtigt, bei neu eingetretenen Mitgliedern die fälligen Monatsbeiträge vom Zeitpunkt des Eintritts an bis zum ersten Zahlungsziel bei quartalsmäßiger und ggf. halbjährlicher Zahlung zuzüglich der Aufnahmegebühr und der fälligen Beiträge für das nächste Quartal bzw. Halbjahr einzuziehen, sofern die Monatsbeiträge sich überschneiden. Die Beitragshöhe kann darüber hinaus nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden (z. B. Schüler, Jugend, Junioren, passive Mitglieder etc.). Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Über die Erhebung und die Höhe von Vereinsstrafen entscheidet die ordentliche Jahreshauptversammlung durch einfachen Beschluss.
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und Beitragspflichten teilweise zu stunden.
Zum Beitrag gehört ebenfalls die Hilfe bei Turnierausrichtungen oder Ausrichtungen von Meisterschaften durch den Bogensportclub Oberhausen 1957 e. V. sowie die Beteiligung an Gemeinschaftsarbeiten (z. B. Scheibenreparaturen, Säuberung und Instandhaltung von benutzten Räumlichkeiten, sonstige Reparaturen etc.). Aktive Vereinsmitgliedern, die sich grundsätzlich nicht an den Gemeinschaftsarbeiten beteiligen, zahlen den 5-fachen Beitrag. Ansonsten werden alle aktiven Mitglieder zu Gemeinschaftsarbeiten eingeteilt. Bei Nichterscheinen werden 35 EURO pro unentschuldigtem Ausfall erhoben.
Soweit der Auszug aus der Vereinssatzung.
Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge beträgt momentan:
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aktive Mitglieder |
passive Mitglieder |
Aufnahmegebühr |
| Schüler |
4,50 € |
2,50 € |
25,00 € |
| Jugend |
6,00 € |
3,00 € |
30,00 € |
| Junioren |
8,00 € |
4,00 € |
40,00 € |
| Erwachsene |
10,00 € |
5,00 € |
50,00 € |
| Ehepaare |
15,00 € |
7,50 € |
60,00 € |
| Familien |
18,00 € |
9,00 € |
60,00 € |
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